Antrag auf Sondernutzung
Allgemeine Informationen
Laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Rhönblick sind zum Beispiel:
- das Aufstellen von Gerüsten auf dem Gehweg,
- die vorübergehende, befristete Aufstellung von Wohnwagen, Werkzeug- oder Bauhütten auf gemeindeeigenen Flächen
- die vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Containern, Fahrzeugen aller Art, einschließlich Hilfseinrichtungen, die Lagerung von Materialien aller Art auf Gemeindeflächen
erlaubnispflichtig und gebührenpflichtig.
Eine Erlaubnis über eine Sondernutzung von
gemeindlichen Flächen ist im Vorfeld beim Ordnungsamt der Gemeinde zu beantragen.
Hierfür können Sie das Formular ausdrucken und beim Ordnungsamt in der Gemeindeverwaltung in Helmershausen einreichen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarktgasse 106
98617 Rhönblick