Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( § 3 Abs. 1 BauGB) zum Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schmerbach
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Schmerbach liegt nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen,
vom 08.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024
bei der
Gemeinde Rhönblick
Marktgasse 106
98617 Rhönblick OT Helmershausen
in der Zeit
Montag | 9.00-12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung.